M.O.D.Englische REGIERUNGSFARCE

 

 

M.O.D.Exempel in der Veranstaltungsbranche statuiert!

 

Bye-bye Britannien!

 

Bereits lange vor dem Austritt hat die englische Regierung versucht, innerhalb der EU ihre eigenen Spielregeln durchzusetzen und sich nicht an EU-Regularien zu halten.

 

Klar, seit dem 31. Januar diesen Jahres würde ich diesen Gerichtsprozess wohl nicht mehr gewinnen. Doch damals war das Vereinigte Königreich noch EU-Mitglied und so konnte ich die Londoner Gerichtsbarkeit überzeugen, dass sich selbst die Britische Regierung an geltendes Recht zu halten hat.

 

Man muss sich mitunter tatsächlich fragen, warum sich die Briten so gerne skurril verhalten. Die Frage an sich konnte ich leider nicht beantworten, dafür aber ein Exempel „Made in Germany“ statuieren.

 

Es war in einer Zeit, in der ich ergebnisreich im Haifischbecken der klassischen Musikbranche tätig war. Als Geschäftsführerin einer Münchner Konzert- und Gastspieldirektion habe ich zahlreiche Konzerte auf die Bühne gebracht.

Hierbei wurden nicht nur Landesgrenzen, sondern auch die Grenzen des Möglichen überschritten. Insbesondere bei der unbeabsichtigten Schaffung eines Präzedenzfalles im Hinblick auf Arbeitserlaubnis für Künstler im eigensinnigen (damals noch) EU-Mitgliedsstaat England, – quasi eine ungewollte Politsatire.

Als (zu dem Zeitpunkt noch motivierte) Münchner Veranstalterin zeigte ich mich not amused, als die Britische Regierung mir die Arbeitserlaubnis für die Solisten verweigerte. Nicht etwa, weil die Interpreten aus dem damaligen Nicht-EU-Land Ungarn, aus den USA und aus Kanada anreisen wollten. Nein, der Grund für die Ablehnung der Arbeitserlaubnis bestand einzig darin, dass ich anstelle einer Great Britischen Staatsangehörigkeit lediglich die deutsche Nationalität aufweisen konnte.

 

Nun müsste man meinen, die EU-Gesetze sehen vor, dass eine Zugehörige eines EU-Mitgliedstaates in einem anderen EU-Staat Arbeitserlaubnis für ihre Arbeitnehmer beantragen dürfte. Ist auch so! Zumindest wenn man sich an die EU-Gesetze hält.

 

Damit gingen die Great Britischen Gesetze jedoch nicht immer konform – ganz nach dem Motto, wer auf der anderen Straßenseite fährt, darf sich auch sonst gegen den Strom bewegen.

 

Der politisch inszenierte Gegenstrom war für uns umso unverständlicher, da wir uns in keiner Weise auf politischem Parkett bewegten, sondern ausschließlich Parkett und Ränge einiger Theaterstätten gefüllt sehen wollten.

 

In grenzenloser Naivität gingen wir davon aus, dass klassische Konzertereignisse ihren Inhalt im Unterhaltungswert finden und wurden erstmal mit dem Inhalt einiger Paragraphen konfrontiert, deren Unterhaltungswert dem einer Bedienungsanleitung für ein Schafott glich.

 

Die Querelen avancierten insbesondere auch deswegen zur Farce, da es sich bei den Konzerten um Veranstaltungen zu Gunsten der Wohltätigkeitsorganisation Lions Club handelte. Dieser Fakt war dem zuständigen Amt bekannt und somit tat die Britische Regierung alles, um Konzerte zu unterbinden, deren Einnahmen einem Kinderhospizprojekt des Lions Clubs im englischen Brighton zugutekommen sollten.

 

Der Fairness halber sei hinzu gefügt, dass der United Kingdom-Pisanormalbildungsbürger keineswegs die Meinung seiner Regierenden teilte und deren Haltung genauso verständnislos gegenüberstand wie wir das taten. Presseschlagzeilen und öffentliche Meinung sprachen für sich, und in diesem Fall für uns.

 

Hier hat ausschließlich der Amtsschimmel gewiehert und doch müsste man meinen, dass auch so ein Schimmelhirn über Zellen verfügt, die Impulse weitergeben. Nun, unserer Erfahrung zufolge, waren es nicht die Impulse, die für eine hohe Auffassungsgabe sprechen, denn irgendwie wollte man von offizieller Seite aus nicht begreifen, wer von der Arbeitserlaubnis letzten Endes profitieren sollte.

 

Ungewollt waren wir nunmehr vom kulturellen in den politischen Nachrichtenblock gerutscht und (schwach-)sinnigerweise blieb nur der gerichtliche Weg, um die Erlaubnis zu erhalten, unserem Versprechen nachzukommen und für die Errichtung eines Kinderhospizes einen Spendenbeitrag zu leisten.

 

Na ja, es gibt schlechtere Motive vor Gericht zu kämpfen und so trafen wir, nach einem beachtlichen Verschleiß an renommierten Anwaltskanzleien, auf den abgebrühten Rechtsanwalt Paul Hampton.

 

Noch auf dem Weg ins Gericht versprach er in typisch britischer Manier und tief angelegtem Bass: „Now, you will have a lot of fun!“. Allerdings suchen wir bis heute nach dem Fun-Faktor.

 

Irgendwas muss uns während der Prozessdauer entgangen sein, denn offensichtlich war uns das Lachen längst vergangen. Und man weiß ja, wenn einem der Spaß abhandenkommt, muss Freud gleich her.

 

Ein achtmonatiger Streit endete, Dank der Beharrlichkeit von Paul Hampton, aber auch Dank der englischen Presse und des Zuspruches der britischen Öffentlichkeit zu unseren Gunsten.

 

Die Frage ist nur, wie fühlt sich ein Sieg an? In einem derart absurden Spiel.

 

 

 

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